Warum die DGUV V3 für Hausverwaltungen relevant ist
Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) verpflichtet den Unternehmer beziehungsweise Betreiber, elektrische Anlagen und ortsveränderliche wie ortsfeste Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Für Hausverwaltungen und Facility-Manager wird das überall dort relevant, wo Beschäftigte oder Dritte mit elektrischen Anlagen in Berührung kommen können: Allgemeinstrom in Treppenhäusern und Kellern, Gemeinschaftsanlagen wie Beleuchtung, Aufzüge oder Heizungsräume, zunehmend auch Ladeinfrastruktur (Wallboxen) in Tiefgaragen.
Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen ortsfesten Anlagen (fest installierte Verteilungen, Leitungen, Steckdosen) und ortsveränderlichen Betriebsmitteln (z. B. Geräte in einer Hausmeisterwerkstatt). Beide Kategorien folgen unterschiedlichen Prüflogiken.
Prüfintervalle: Richtwerte statt fester Zahlen
Die DGUV V3 nennt bewusst keine starren Fristen für jeden Fall. Die konkreten Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Erfahrungswerten zum Anlagenzustand. Als grobe Orientierung gelten in der Regel:
- Ortsfeste elektrische Anlagen (Verteilungen, Installationen): wiederkehrende Prüfung in mehrjährigem Turnus, häufig als Richtwert alle vier Jahre genannt – abhängig von Nutzung und Umgebung kann es kürzer ausfallen.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel: deutlich kürzere Intervalle, je nach Beanspruchung und Fehlerquote.
- Schutzmaßnahmen wie RCD/FI-Schalter: regelmäßige Funktionsprüfung, in beanspruchten Bereichen engmaschiger.
- Wallboxen / Ladeinfrastruktur: prüfpflichtige elektrische Anlage; Intervall und Umfang richten sich nach Herstellervorgaben, Anlagentyp und Gefährdungsbeurteilung.
Die Prüfung selbst darf nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der umgangssprachliche „E-Check" ist eine Prüfmarke des Elektrohandwerks und kann eine DGUV-V3-Prüfung dokumentieren, ist aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem betrieblich erforderlichen Prüfumfang.
Protokolle sauber ablegen – der Nachweis zählt
Im Schadensfall ist nicht entscheidend, dass „irgendwann geprüft wurde", sondern dass die Prüfung lückenlos belegbar ist. Zu jedem Prüfvorgang sollten Sie das Prüfprotokoll mit Datum, Prüfer, Prüfumfang, Ergebnis und festgestellten Mängeln aufbewahren – idealerweise je Liegenschaft und Anlage geordnet, mit klarer Fälligkeit für die nächste Prüfung. Festgestellte Mängel gehören nachverfolgt, bis sie behoben und dokumentiert sind.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Prüfpflicht und das Intervall ergeben sich aus der jeweiligen Anlage und der Gefährdungsbeurteilung.
So unterstützt IMVERA
IMVERA erfasst Ihre prüfpflichtigen elektrischen Anlagen je Liegenschaft, überwacht die nächsten Prüffristen automatisch und erinnert rechtzeitig, bevor ein Intervall abläuft. Prüfprotokolle und Nachweise lassen sich strukturiert zur jeweiligen Anlage ablegen, sodass der Prüfstatus jederzeit nachvollziehbar und der Nachweis im Bedarfsfall lückenlos abrufbar ist.


