Aufzugsanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Für Hausverwalter und Facility-Manager bedeutet das: Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass eine Aufzugsanlage regelmäßig instand gehalten und durch eine unabhängige Stelle geprüft wird. Beides greift ineinander, ist aber nicht dasselbe. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet Lücken, die im Schadensfall oder bei einer Behördenkontrolle teuer werden können.
Wartung und Prüfung sind zwei verschiedene Pflichten
Die Wartung ist die regelmäßige Instandhaltung durch eine fachkundige Person oder einen Wartungsbetrieb. Sie sorgt dafür, dass die Anlage betriebssicher bleibt, und umfasst typischerweise Sicht- und Funktionsprüfungen, Schmierung, Einstellarbeiten und den Austausch von Verschleißteilen. Die konkreten Intervalle ergeben sich in der Regel aus den Herstellervorgaben, der Nutzungsintensität und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Die Prüfung durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) ist davon getrennt. Die ZÜS ist eine unabhängige, akkreditierte Stelle, die den sicheren Zustand der Anlage bescheinigt. Sie führt die Wartung nicht selbst durch, sondern kontrolliert das Ergebnis und den Gesamtzustand. Diese Trennung von Ausführung und Kontrolle ist gewollt.
Hauptprüfung und Zwischenprüfung
Bei Aufzugsanlagen unterscheidet man üblicherweise zwei wiederkehrende Prüfarten durch die ZÜS:
- Hauptprüfung: die umfassende wiederkehrende Prüfung des Gesamtzustands. Sie findet in einem festen, mehrjährigen Rhythmus statt – der genaue Abstand richtet sich nach der jeweiligen Anlage und den anzuwendenden Vorgaben.
- Zwischenprüfung: eine ergänzende Prüfung, die in der Regel etwa in der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen liegt und einen Teil der sicherheitsrelevanten Funktionen abdeckt.
Die exakten Fristen, der Prüfumfang und mögliche Ausnahmen ergeben sich aus dem für Ihre Anlage maßgeblichen Regelwerk und der Gefährdungsbeurteilung. Behandeln Sie die hier genannten Begriffe daher als Orientierung, nicht als feste Werte für den Einzelfall.
Was Betreiber organisatorisch sicherstellen sollten
Damit keine Frist verstreicht, hat sich in der Praxis bewährt:
- Wartungs- und Prüftermine je Anlage zentral und nachvollziehbar zu führen, statt verteilt in einzelnen Köpfen oder Postfächern.
- Prüfberichte, Wartungsnachweise und etwaige Mängelmeldungen lückenlos zu dokumentieren und der jeweiligen Anlage zuzuordnen.
- Festgestellte Mängel mit klarem Verantwortlichen und Termin nachzuverfolgen, bis sie behoben und gegengeprüft sind.
- Den Wechsel zwischen Haupt- und Zwischenprüfung im Blick zu behalten, da beide Prüfarten eigene Termine haben.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Anlage und der Gefährdungsbeurteilung.
Genau an dieser Stelle unterstützt IMVERA: In der Wartungsmatrix lassen sich Wartungs- und ZÜS-Prüftermine je Aufzugsanlage hinterlegen und automatisch überwachen, sodass Sie rechtzeitig an anstehende Haupt- und Zwischenprüfungen erinnert werden. Prüfberichte und Nachweise werden der jeweiligen Anlage zugeordnet und bleiben so lückenlos dokumentiert – damit der Nachweis im Bedarfsfall vollständig und auffindbar ist.


