Digitale Wartungsmatrix: Warum Excel für Immobilienverwalter nicht mehr ausreicht
Ab einer bestimmten Portfoliogröße wird das manuelle Fristentracking in Excel zum Haftungsrisiko — und warum automatisierte Systeme den Unterschied machen.
Nie wieder eine Prüffrist verpassen — IMVERA überwacht alle Betreiberpflichten Ihrer Objekte automatisch und dokumentiert jeden Vorgang lückenlos nachvollziehbar.
30 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich
Vertrauen durch Praxis
"Ich baue IMVERA, weil Hausverwaltungen bessere Werkzeuge verdienen als Excel-Tabellen und Post-its."
"Endlich ein Tool, das unsere Prüffristen automatisch im Blick hat. Die Ampellogik ist sofort verständlich."
Das Problem
Heizung, Aufzug, Brandschutz, Trinkwasser — ab 20 Objekten wird die manuelle Pflege unübersichtlich, fehleranfällig und kaum noch nachvollziehbar dokumentiert.
Eine vergessene Wartungsfrist kann zur persönlichen Haftung des Verwalters führen. Ohne automatisiertes Fristenmonitoring steigt das Risiko mit jedem Objekt.
Keine lückenlose Dokumentation aller Wartungsvorgänge — ein erhebliches Risiko bei jeder Prüfung, WEG-Abrechnung und Eigentümerauskunft.
Immobilienverwalter verwalten technische Gebäudeanlagen noch überwiegend mit Excel-Listen und manuellen Erinnerungen. Die Folge: Fristen werden verpasst, die Betreiberverantwortung wird verletzt, Haftungsrisiken steigen und Prüfnachweise fehlen genau dann, wenn sie gebraucht werden.
Quelle: ZIA/EY Real Estate Digitalisierungsstudie 2024Eine Plattform, die technisches Gebäudemanagement vollständig digitalisiert: automatische Fristenüberwachung, Ampelstatus in Echtzeit, selbstständige Dienstleister-Kontaktierung und lückenlose Dokumentation aller Wartungsvorgänge — ohne Excel, ohne manuelle Nachverfolgung.
Der Unterschied
Excel-Tabellen sind keine Compliance-Lösung. Vergleichen Sie selbst.
Umstieg in
15 Min.
mit Gebäudetyp-Template
So funktioniert IMVERA
Von der ersten Anlage bis zum automatischen Dienstleister-Kontakt — IMVERA übernimmt den gesamten Prozess.
Bestehende Wartungsverträge per Excel-Import oder manuell eingeben. IMVERA übernimmt alle Fristen, Intervalle und Rechtsgrundlagen automatisch.
Der KI-Agent überwacht kontinuierlich alle Fristen — wechselt den Ampelstatus automatisch von Grün zu Gelb zu Rot und bereitet die Benachrichtigung vor.
IMVERA kontaktiert automatisch den zuständigen Fachbetrieb — mit Vorlaufzeit, Anlageninformationen und Protokoll-Link. Nach Durchführung: QR-Scan, fertig.
Abgedeckte Prüfbereiche
IMVERA kennt die 14 relevanten technischen Anlagenkategorien — mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen, Rechtsgrundlagen und zuständigen Gewerken. Nicht generisch. Fachlich.
Alle Prüfintervalle, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten sind direkt im System hinterlegt — kein manuelles Nachschlagen, keine Wissenslücken.
Produkt-Preview
So sieht die digitale Wartungsmatrix in der Praxis aus — Ampelstatus auf einen Blick, lückenlose Protokollierung, automatische Fristenverwaltung.
Alle Prüffristen. Ein Screen. Null Excel.
Ihr Alltag — Vorher & Nachher
Was vorher Wochen dauerte — koordiniert IMVERA automatisch.
Compliance & Haftung
Audit-Trail · DSGVO-compliant · Lückenlos nachweisbar
So kommuniziert IMVERA
Von der Wartungsanfrage bis zur Terminbestätigung — IMVERA übernimmt die gesamte Koordination über Ihre eigene E-Mail-Adresse.
Klicken Sie auf ein Thema, um mehr zu erfahren
IMVERA versendet Wartungsanfragen direkt von Ihrer Firmen-E-Mail — nicht von einer fremden Adresse.
| Feld | Details |
|---|---|
| Anlage | Aufzug EG–4.OG |
| Fälligkeit | 30.04.2026 |
| Norm | DIN EN 13015 |
| Objekt | Musterstraße 12, Berlin |
| Verwaltung | Mustermann HV GmbH |
Jeder Schritt der Dienstleister-Kommunikation wird automatisch im Dashboard protokolliert.
Antwort an Ihr Postfach — und wird gleichzeitig im IMVERA-Dashboard erfasst.
Protokolle, Termine und Status — direkt aus E-Mails in Ihre Wartungsmatrix.
Alle Einträge werden automatisch nach BetrSichV, TRBS und VDI-Normen dokumentiert — jederzeit prüffähig.
Brancheneinschätzungen
Diese Aussagen spiegeln reale Herausforderungen wider, die wir in Gesprächen mit Immobilienverwaltern identifiziert haben.
„Wir verwalten über 200 Anlagen — und jede hat andere Prüfintervalle. Ohne System vergisst man zwangsläufig etwas. Das ist kein Organisations-, sondern ein Haftungsproblem."
„Bei einer Begehung fehlte uns ein Prüfnachweis für die RWA-Anlage. Die Unterlagen waren irgendwo in E-Mails vergraben — das darf nicht passieren."
„Wir haben drei verschiedene Excel-Listen für Brandschutz, Aufzüge und Trinkwasser. Jede wird von jemand anderem gepflegt — Fehlerquellen ohne Ende."
„Wir verwalten über 200 Anlagen — und jede hat andere Prüfintervalle. Ohne System vergisst man zwangsläufig etwas. Das ist kein Organisations-, sondern ein Haftungsproblem."
„Bei einer Begehung fehlte uns ein Prüfnachweis für die RWA-Anlage. Die Unterlagen waren irgendwo in E-Mails vergraben — das darf nicht passieren."
„Wir haben drei verschiedene Excel-Listen für Brandschutz, Aufzüge und Trinkwasser. Jede wird von jemand anderem gepflegt — Fehlerquellen ohne Ende."
„Terminkoordination mit Dienstleistern kostet uns Stunden pro Woche. Rückrufe, E-Mails, Erinnerungen — das automatisiert bei uns bisher niemand."
„Wenn der TÜV vor der Tür steht, brauche ich sofort alle Nachweise. Bisher hieß das: Ordner wälzen, Scanner anwerfen, hoffen dass nichts fehlt."
„Ein vergessener Aufzug-TÜV hat uns letztes Jahr fast eine Stilllegung gekostet. Seitdem suchen wir eine Lösung, die uns rechtzeitig warnt."
„Terminkoordination mit Dienstleistern kostet uns Stunden pro Woche. Rückrufe, E-Mails, Erinnerungen — das automatisiert bei uns bisher niemand."
„Wenn der TÜV vor der Tür steht, brauche ich sofort alle Nachweise. Bisher hieß das: Ordner wälzen, Scanner anwerfen, hoffen dass nichts fehlt."
„Ein vergessener Aufzug-TÜV hat uns letztes Jahr fast eine Stilllegung gekostet. Seitdem suchen wir eine Lösung, die uns rechtzeitig warnt."
„Unsere Wartungsfristen tracken wir noch in Excel. Ab 20 Anlagen wird das unübersichtlich — und wenn eine Frist verpasst wird, ist das ein echtes Haftungsrisiko."
„Jeder neue Mitarbeiter braucht Wochen, bis er unser Fristensystem versteht. Eine Plattform, die das abbildet, würde das Onboarding massiv vereinfachen."
„Compliance-Berichte für Eigentümerversammlungen zusammenzustellen dauert bei uns Tage. Das muss doch auch automatisiert gehen."
„Unsere Wartungsfristen tracken wir noch in Excel. Ab 20 Anlagen wird das unübersichtlich — und wenn eine Frist verpasst wird, ist das ein echtes Haftungsrisiko."
„Jeder neue Mitarbeiter braucht Wochen, bis er unser Fristensystem versteht. Eine Plattform, die das abbildet, würde das Onboarding massiv vereinfachen."
„Compliance-Berichte für Eigentümerversammlungen zusammenzustellen dauert bei uns Tage. Das muss doch auch automatisiert gehen."
* Basierend auf qualitativen Interviews mit Immobilienverwaltern. Verifizierte Kundenstimmen folgen mit Start der Pilotphase.
Wie es funktioniert
Von der ersten Anlage bis zum rechtssicheren Compliance-Nachweis — IMVERA begleitet jeden Schritt automatisiert und lückenlos.
Quellen: McKinsey & Company „Real Estate Digital" (2023) · GEFMA 100 Benchmarkdaten · EY/ZIA Real Estate Digitalisierungsstudie 2024 · VDIV Branchenerhebung 2024. Alle Werte konservativ geschätzt.
Alle Immobilien und technischen Anlagen einmalig strukturiert anlegen. Adresse, Anlagentyp, Baujahr und zugeordnete Dienstleister stehen dauerhaft zur Verfügung.
Einmalig einrichtenFristen nach BetrSichV, TRBS, VDI-Normen und landesspezifischen Bauordnungen hinterlegen. Rechtsgrundlagen sind direkt in der Wartungsmatrix verankert.
Normkonform & gesetzessicherDas Ampelsystem überwacht alle Wartungsfristen in Echtzeit. Grün, Gelb, Rot — der Status jeder Anlage ist auf einen Blick erkennbar, ohne manuelle Recherche.
0 % verpasste FristenFälligkeit erkannt — Dienstleister wird automatisch kontaktiert. Personalisierte Anfrage mit vollständigen Anlageninformationen und ausreichend Vorlaufzeit für planbare Koordination.
Keine manuelle KoordinationStrukturierte Terminbestätigung direkt in der Matrix. Nach Ausführung wird das Wartungsprotokoll hochgeladen und der Status automatisch aktualisiert.
Lückenlose NachverfolgungVollständiger Audit-Trail für jede Anlage. PDF-Export, Prüfberichte und Wartungshistorie jederzeit abrufbar — als belastbarer Nachweis gegenüber Behörden und Eigentümern.
Lückenlose NachweisketteFür Immobilienverwalter & Eigentümer
IMVERA gibt Ihnen die Werkzeuge, um Wartungsfristen lückenlos zu überwachen, Dienstleister automatisch zu koordinieren und alle Vorgänge lückenlos nachvollziehbar zu dokumentieren — ohne Excel, ohne manuelle Nachverfolgung.
Verabschieden Sie sich von Excel-Listen und manueller Terminnachverfolgung. IMVERA überwacht alle Wartungsfristen automatisch, kontaktiert Dienstleister bei Fälligkeit und dokumentiert jeden Vorgang nachvollziehbar.
Rechtsgrundlagen direkt hinterlegt
Keine manuelle Recherche. Keine Wissenslücken. Die Pflichten sind systemisch verankert.
Das Kernmodul von IMVERA. Alle Prüfpflichten zentral erfasst, automatisch überwacht und lückenlos dokumentiert — ohne Excel, ohne manuelle Nachverfolgung.
30 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich
Automatisches Eskalationssystem
IMVERA erinnert nicht einmal — sondern in einer gestuften Kaskade. So wird keine Frist still verpasst.
Automatisches Eskalationsmanagement
IMVERA steuert den kompletten Prozess — von der Fristenerkennung bis zur Terminbestätigung. Automatisch, nachvollziehbar, lückenlos dokumentiert.
Dokumente hochladen. Sofort verstehen.
Dokument hochladen, Felder automatisch ausgefüllt. Gutachten, Energieausweise oder Angebote — die KI erkennt die relevanten Daten und füllt Ihr Formular aus.
20-seitiges Gutachten in 5 Sekunden verstehen. Zusammenfassung, Schlüsselinfos, Handlungsbedarf und relevante Gewerke — auf einen Blick.
Wartungsprotokoll hochladen, alle Anlagen importiert. Prüfberichte und Anlagenlisten werden automatisch erkannt und in Ihre Wartungsmatrix übernommen.
Laden Sie einen Wartungs- oder Prüfbericht hoch. Die KI extrahiert automatisch Anlage, Prüfdatum, Ergebnis und nächste Fälligkeit — und überträgt alles direkt in Ihre Wartungsmatrix.
Für Gewerke & Dienstleister
Erhalten Sie nur relevante Aufträge in Ihrer Region, mit vollständigen Leistungsbeschreibungen — und entscheiden Sie selbst, wann Sie ein Angebot abgeben.
Keine unstrukturierten Anfragen mehr. Sie erhalten nur passende Aufträge in Ihrer Region – mit vollständigen Leistungsbeschreibungen – und entscheiden selbst, ob Sie ein Angebot abgeben.
IMVERA in Zahlen
Quellen: EY/ZIA Real Estate Digitalisierungsstudie 2024 · GEFMA 100 Benchmarkdaten · McKinsey & Company FM Digital Report 2023 · BetrSichV/TRBS Rechtsnormen.
Operative Plattform
Vom Instandhaltungsmanagement bis zur Auftragsabwicklung: Verwalter stellen strukturierte Aufträge ein. Gewerke sehen passende Ausschreibungen, bewerben sich direkt — und der Beste bekommt den Zuschlag. Alles in einem System, verbindlich dokumentiert.
| Auftrag | Gewerk | Budget | Frist | Angebote | Status | |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Heizungsanlage Jahreswartung
Musterstraße 12, München · SHK
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SHK / Heizung | € 2.400 – 3.800 | 20. Mär 2026 | 3 Angebote | Angebote eingegangen | Vergleichen → |
|
Dachsanierung Flachdach
Hauptstraße 7, München · Dach
|
Dach / Abdichtung | € 18.000 – 24.000 | 15. Apr 2026 | 5 Angebote | In Prüfung | Details → |
|
Malerarbeiten Treppenhäuser
Parkstraße 3, München · Maler
|
Maler / Innen | € 4.500 – 7.000 | 30. Apr 2026 | 1 Angebot | Offen | Details → |
|
E-Check Elektroanlage
Musterstraße 12, München · Elektro
|
Elektro | € 1.200 – 2.000 | 10. Mär 2026 | 2 Angebote | Dringend | Vergleichen → |
Preise & Pakete
Professionelle Wartungsmanagement-Software — ab €149/Monat. Transparente Festpreise, keine versteckten Kosten.
Planen, überwachen und dokumentieren Sie alle Wartungsintervalle Ihrer Objekte — gesetzeskonform, automatisiert, lückenlos dokumentiert.
DSGVO-konform, verschlüsselt und ausschließlich auf europäischen Servern gespeichert.
Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Beta-Konditionen — Ihr Feedback fließt direkt ins Produkt.
30 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich
Über IMVERA
Wer den Immobilienalltag kennt, weiß: das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Gewerken — sondern der Mangel an Struktur.
IMVERA entstand aus einer einfachen Beobachtung: Immobilienverwalter verbringen einen Großteil ihrer Zeit mit manuellem Fristentracking, Excel-Listen und der Nachverfolgung technischer Wartungspflichten — nicht mit ihrer eigentlichen Verwaltungsarbeit. Verpasste Fristen, lückenhafte Dokumentation und unübersichtliche Nachweisführung sind die Folge.
Wir glauben, dass digitale Infrastruktur nicht glamourös sein muss – sie muss zuverlässig sein. Kein KI-Versprechen, keine Magie. Nur ein System, das Prozesse so abbildet, wie sie wirklich funktionieren sollten: strukturiert, nachvollziehbar, verbindlich.
Der Name IMVERA ist kein Zufall: Immo für Immobilien, vera aus dem Lateinischen für Verlässlichkeit. Das ist unser Anspruch – gegenüber unseren Kunden gleichermaßen.
Nicht das größte Marktplatz-Modell – sondern das verlässlichste. Qualität vor Quantität, Struktur vor Geschwindigkeit, Vertrauen vor Reichweite.
BWL-Absolvent mit Schwerpunkt Immobilienmanagement. Als Werkstudent im technischen Property Management einer Hausverwaltung habe ich täglich erlebt, wie viel Zeit in manuelle Fristenüberwachung, Excel-Listen und Dienstleister-Koordination fließt — und wie groß das Risiko verpasster Prüftermine ist.
Aus dieser Erfahrung entstand IMVERA: eine Plattform, die Wartungsmatrizen automatisiert — damit sich Verwalter auf das konzentrieren können, was wirklich zählt.
Von der Idee zur Infrastruktur — Schritt für Schritt.
Produktkonzept steht. Pilotregion Hamburg definiert. Erste Partnergespräche laufen.
Fristenüberwachung, Ampelstatus, Dienstleister-Kontaktierung. Interne Tests & Pilot-Vorbereitung.
Erste Hausverwaltungen onboarden. Feedback-Loop und Validierung unter Realbedingungen.
Expansion nach Berlin & München. Enterprise-Tarif mit API-Zugang für CAFM-Systeme.
15 Metropolregionen. ERP/CRM-Integrationen. Intelligente Wartungsanalyse.
Standard-Infrastruktur für operative Immobilienverwaltung im deutschsprachigen Raum.
Ihr digitaler Wartungsplaner: Wartungsfristen im Blick, Dienstleister automatisch benachrichtigt, Protokolle direkt in die Objektakte — IMVERA übernimmt das Monitoring, damit Sie es nicht mehr müssen.
Bestehende Wartungsverträge und Protokolle einmalig hochladen — IMVERA überträgt alle Fristen und Zuständigkeiten automatisch ins Objekt.
Jede Wartung, jede Prüffrist, jede gesetzliche Pflicht — übersichtlich pro Objekt und Gewerk dargestellt, mit Ampelstatus in Echtzeit.
Steht eine Wartung an, schreibt IMVERA den zuständigen Dienstleister eigenständig an — personalisiert, termingerecht, ohne Ihr Zutun.
Reagiert der Dienstleister, wird der Termin direkt in der Matrix eingetragen. Keine manuelle Nacharbeit, keine verlorenen E-Mails.
Alle Wartungsnachweise, Berichte und Kommunikation werden lückenlos am Objekt abgelegt — jederzeit abrufbar und nachweisbar.
Reagiert ein Dienstleister nicht, eskaliert das System automatisch — mit konfigurierbaren Fristen und Benachrichtigungen an Sie.
Erkennt Muster in Ihren Wartungsdaten: steigende Kosten, wiederkehrende Mängel, veraltete Anlagen — und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, bevor Probleme entstehen.
Prüfergebnis-Dokumentation
Jedes Prüfergebnis wird mit Protokoll, Datum und Verantwortlichem dokumentiert. Der Nachweis ist jederzeit abrufbar — als belastbarer Nachweis für Behörden, Eigentümer und Versicherungen.
IMVERA berechnet den Compliance-Score jedes Objekts automatisch — basierend auf Fristen, Protokollen, Berichten und Verträgen. Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, sehen Sie das Ergebnis sofort.
Produkt · Prüffristen
Gesetzliche Prüffristen für Aufzüge, Brandschutz, Elektrotechnik, Trinkwasser und weitere Gebäudeanlagen — IMVERA überwacht alle Intervalle automatisch und schlägt rechtzeitig Alarm.
Was IMVERA macht
Die digitale Wartungsmatrix überwacht alle gesetzlichen Prüfpflichten Ihrer Objekte — kontaktiert Dienstleister automatisch, eskaliert bei Nicht-Reaktion und dokumentiert jeden Vorgang lückenlos nachvollziehbar.
Ampelstatus für alle Anlagen in Echtzeit — Grün, Gelb, Rot. Kein manuelles Nachverfolgen, keine verpassten Prüftermine.
Fälligkeit erkannt — der zuständige Betrieb wird automatisch kontaktiert. Mit vollständigen Anlageninformationen, ausreichend Vorlaufzeit.
Bleibt ein Termin aus, eskaliert IMVERA automatisch — stufenweise, protokolliert und ohne manuellen Eingriff.
Lückenloser Audit-Trail nach BetrSichV, TRBS und VDI-Normen. Compliance-Berichte jederzeit abrufbar — für Prüfer und Eigentümer.
Vom ersten Fristversäumnis bis zum Audit-Bericht — vollständig automatisiert
IMVERA übernimmt den gesamten Prozess: Fristen überwachen, Dienstleister kontaktieren, Termine koordinieren, Protokolle ablegen. Sie behalten den Überblick — ohne den Aufwand.
Alle Prüfintervalle nach BetrSichV, TRBS und VDI-Normen sind hinterlegt. IMVERA erkennt, wann eine Prüfung ansteht — ohne manuelle Pflege.
Grün, Gelb, Rot — der aktuelle Prüfstatus jeder Anlage auf einen Blick. Keine versteckten Fristen mehr, keine unangenehmen Überraschungen.
Automatische Erinnerungen an zuständige Gewerke — bevor die Frist abläuft, nicht danach. Haftungsrisiken werden proaktiv ausgeschaltet.
Starten Sie schon heute mit der Wartungsmatrix — das Prüffristen-Modul wird schrittweise integriert und ist für Early-Access-Nutzer als Erstes verfügbar.
Jetzt Early Access sichern30 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich
Produkt · Dokumentation
Jede Wartung, jede Prüfung, jedes Gewerk — lückenlos dokumentiert und jederzeit nachweisbar. Für Prüfer, Eigentümer und Ihre eigene Rechtssicherheit.
Wartungsprotokolle werden direkt in der Plattform erstellt und der Objektakte zugeordnet. Kein Scannen, kein manuelles Ablegen.
Alle Nachweise sind gespeichert und jederzeit abrufbar — als belastbarer Nachweis gegenüber Prüfbehörden und bei WEG-Abrechnungen.
Prüfberichte, Nachweisübersichten und Wartungshistorien als PDF oder strukturiertem Export — bereit für jede Prüfungssituation.
Die vollständige Dokumentationsebene wird mit dem Early-Access-Launch verfügbar. Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie Zugang als Erstes.
Jetzt Early Access sichern30 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich
Migration leicht gemacht
Kein Start bei null. Laden Sie Ihre vorhandene Wartungsliste hoch — IMVERA erkennt die Spalten automatisch und überführt Ihre Daten in die strukturierte Wartungsmatrix.
Die meisten Hausverwaltungen tracken Wartungsfristen noch mit Excel-Tabellen — fehleranfällig, zeitaufwendig und ohne automatische Erinnerungen. IMVERA ersetzt diesen Prozess vollständig.
Bisher: Excel
wartungsplan_2025.xlsx
Mit IMVERA
Wartungsmatrix · Live
Excel-Export jederzeit möglich
Für JF-Berichte, Eigentümerversammlungen oder externe Auswertungen — alle Wartungsdaten lassen sich jederzeit als strukturierte Excel-Datei exportieren. Kein Lock-in.
Laden Sie Ihre bestehende Excel-Wartungsmatrix hoch — IMVERA erkennt die Struktur automatisch und ordnet Anlagen, Fristen und Intervalle korrekt zu.
Alle historischen Wartungsdaten werden übernommen und in die Objektakte integriert — die Compliance-Historie bleibt vollständig erhalten.
Nach dem Import startet die automatische Fristüberwachung direkt. Kein Neustart, kein manuelles Einpflegen — der Wechsel ist nahtlos.
Der geführte Excel-Import wird Teil des Onboarding-Prozesses. Melden Sie sich jetzt an — wir begleiten Sie beim Umstieg persönlich.
Jetzt Early Access sichern30 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich
Support
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um IMVERA, Datenschutz, Funktionsumfang und Onboarding.
IMVERA arbeitet mit einem transparenten Festpreis-Modell: Die Wartungsmatrix startet ab €149/Monat für bis zu 15 Objekte. Der Professional-Tarif (€349/Monat) deckt bis zu 50 Objekte mit vollständigem Compliance-Tracking ab. Details finden Sie auf unserer Preisseite.
Ja. IMVERA wird in Deutschland entwickelt, nutzt ausschließlich europäische Server und erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Alle Daten werden ausschließlich auf europäischen Servern in Deutschland gespeichert — kein Datentransfer in Drittstaaten. Alle Übertragungen sind verschlüsselt, ruhende Daten werden mit Industriestandard-Verschlüsselung gespeichert.
Ja. IMVERA bietet einen geführten Excel-Import-Assistenten, der Ihre vorhandenen Wartungslisten automatisch erkennt und in die strukturierte Wartungsmatrix überführt — ohne Datenverlust und mit vollständiger Compliance-Historie. Weitere Details auf der Import-Seite.
IMVERA erfasst alle technischen Anlagen Ihrer Objekte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen. Das System überwacht Fristen automatisch, zeigt den Status per Ampel an und kontaktiert zuständige Dienstleister rechtzeitig vor Fälligkeit — inklusive Eskalation bei Nicht-Reaktion.
Mit dem geführten Excel-Import können Sie Ihre bestehenden Wartungsdaten in wenigen Minuten übertragen. Die automatische Fristenüberwachung startet sofort nach dem Import. Für eine persönliche Einführung bieten wir eine kostenlose Demo an.
Nein. IMVERA ist monatlich kündbar. Sie starten mit 30 Tagen kostenlosem Test — ohne Kreditkarte. Wenn Sie zufrieden sind, wählen Sie den passenden Tarif. Keine versteckten Kosten, keine Bindung.
Ja. Alle Wartungsdaten, Prüfprotokolle und Berichte lassen sich jederzeit als strukturierte Excel-Datei oder PDF exportieren — für JF-Berichte, Eigentümerversammlungen oder den Wechsel zu einem anderen System. Kein Lock-in.
IMVERA unterstützt alle gängigen Prüfkategorien: Aufzüge, Brandschutz, Elektrotechnik, Trinkwasser, Heizung/Klima, Gasleitungen, RWA-Anlagen, Spielplätze, Dach & Fassade und weitere — insgesamt über 14 Prüfbereiche nach BetrSichV, TRBS und VDI-Normen.
Nein. IMVERA ersetzt nicht Ihre ERP- oder Hausverwaltungssoftware, sondern ergänzt sie gezielt im Bereich Wartungsmanagement und Compliance. IMVERA konzentriert sich auf technische Gebäudeanlagen, Prüffristen und lückenlose Dokumentation — Bereiche, die in den meisten Verwaltungsprogrammen nur rudimentär abgedeckt sind.
In ca. 15 Minuten. IMVERA bietet vorkonfigurierte Gebäudetyp-Templates (Mehrfamilienhaus, Gewerbe, WEG) mit typischen Anlagen und gesetzlichen Prüfintervallen. Wählen Sie ein Template, passen Sie es an Ihr Objekt an — fertig. Alternativ importieren Sie bestehende Excel-Daten über den geführten Import-Assistenten.
Ein Wartungsplaner ist ein digitales Werkzeug zur systematischen Überwachung aller Wartungs- und Prüffristen technischer Gebäudeanlagen. Anders als manuelle Excel-Listen erfasst ein professioneller Wartungsplaner wie IMVERA alle Anlagen mit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen, überwacht Fristen automatisch und dokumentiert jeden Vorgang lückenlos — als belastbarer Nachweis gegenüber Prüfern und Eigentümern.
Betreiberverantwortung bedeutet, dass der Betreiber einer technischen Anlage persönlich für deren sicheren Zustand haftet — unabhängig davon, ob er die Wartung selbst durchführt oder an Dritte vergibt. Für Immobilienverwalter heißt das: Sie tragen die Verantwortung für alle technischen Anlagen in ihren Objekten. IMVERA unterstützt die Erfüllung dieser Pflichten durch automatisierte Fristenüberwachung und lückenlose Dokumentation nach BetrSichV, TRBS und VDI-Normen.
CAFM-Software (Computer Aided Facility Management) ist ein umfassendes System für die gesamte Gebäudebewirtschaftung. IMVERA ist keine klassische CAFM-Software, sondern konzentriert sich gezielt auf Wartungsmanagement und Compliance — den Bereich, der in vielen CAFM-Systemen nur rudimentär abgedeckt ist. Wenn Sie primär Wartungsfristen, Prüfpflichten und Betreiberverantwortung digital managen möchten, ist IMVERA die spezialisierte Lösung.
IMVERA automatisiert die Wartungskommunikation, indem eingehende E-Mails und Wartungsprotokolle von Dienstleistern automatisch erkannt, dem richtigen Objekt und der richtigen Anlage zugeordnet und dokumentiert werden. Dienstleister werden rechtzeitig vor Fälligkeit automatisch kontaktiert, bei Nicht-Reaktion erfolgt eine Eskalation. Das Ergebnis: bis zu 80% weniger manuelle Nachverfolgung für Verwalter.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter — per E-Mail oder in einer kurzen Demo.
Unsere Leistungen
IMVERA bietet ein modulares System für Instandhaltungsmanagement und operative Immobilienverwaltung. Wählen Sie die Module, die zu Ihrem Bedarf passen — oder nutzen Sie die Gesamtlösung für maximale Effizienz.
Technische Gebäudeanlagen automatisiert überwachen: Wartungsfristen, Ampelstatus, automatische Dienstleister-Kontaktierung und lückenlose Protokollierung — für nachweisbare Compliance.
Qualifizierte Fachbetriebe finden, bewerten und langfristig steuern. Mit strukturierten Profilen, Zertifikatsverwaltung und Performance-Tracking.
Alle Immobilien zentral verwalten: Stammdaten, technische Anlagen, Auftragshistorie und Dokumentation — das Objekt als zentraler Ankerpunkt aller Prozesse.
Lückenlose Dokumentation aller Vergabeentscheidungen, Wartungsnachweise und Dienstleister-Kommunikation — für nachvollziehbare Nachweisführung.
Rechtliches
Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Hier erfahren Sie, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.
Alle Daten werden ausschließlich auf europäischen Servern gespeichert. Kein Datentransfer in Drittstaaten.
Auftragsverarbeitung, Löschkonzept, Betroffenenrechte und Datenschutz-Folgenabschätzung sind vollständig implementiert.
Alle Datenübertragungen sind verschlüsselt. Ruhende Daten werden mit Industriestandard-Verschlüsselung gespeichert. Passwörter sind zu keinem Zeitpunkt im Klartext einsehbar.
Datenbank & Authentifizierung
Nutzerdaten, Objektdaten, Zugangskontrolle
Website & Plattform-Hosting
Bereitstellung der Webapplikation
E-Mail-Zustellung
Transaktionale Benachrichtigungen
Alle Auftragsverarbeiter sind vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden. Vollständige Subprocessor-Liste auf Anfrage.
IMVERA UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch: Nicolas Muissus
E-Mail: datenschutz@imvera.de
Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie sich auf unserer Plattform registrieren, unsere Website nutzen oder mit uns in Kontakt treten. Dies umfasst:
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von:
Wir setzen folgende Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein:
Alle personenbezogenen Daten werden in der Europäischen Union gespeichert und verlassen den europäischen Raum nicht.
Auf unserer Website setzen wir einen regelbasierten Chatbot ein, um Erstkontakte und Anfragen zu erleichtern. Der Chatbot ist ein reiner Frageassistent ohne Einsatz künstlicher Intelligenz — Ihre Eingaben werden nicht an externe KI-Systeme übermittelt.
Wenn Sie eine Anfrage über den Chatbot absenden, erheben wir folgende Daten:
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung eines Vertragsverhältnisses) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch aktives Absenden).
Speicherort: Die Chatbot-Daten werden in einer separaten Datenbank bei Supabase (EU-Frankfurt) gespeichert. Anfragen werden per E-Mail über Brevo (EU) an unsere Mitarbeiter weitergeleitet.
Speicherdauer: Lead-Daten werden 36 Monate nach letzter Interaktion aufbewahrt, Chat-Verläufe 12 Monate nach letzter Nachricht. Anschließend erfolgt die automatische Löschung.
Die Nutzung des Chatbots ist freiwillig. Sie können uns jederzeit auch direkt per E-Mail an info@imvera.de kontaktieren.
Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies für die Funktionalität der Plattform (z.B. Session-Management, Authentifizierung). Wir setzen keine Marketing- oder Tracking-Cookies ein. Es werden keine Daten an Drittanbieter zu Werbezwecken weitergegeben.
Für die Websiteanalyse nutzen wir Vercel Web Analytics — ein datenschutzfreundliches Analyse-Tool, das keine Cookies setzt, keine personenbezogenen Daten speichert und vollständig DSGVO-konform arbeitet.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen:
Sie haben jederzeit das Recht auf:
Kontakt: datenschutz@imvera.de
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
Alle Daten werden verschlüsselt übertragen (TLS/SSL). Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf autorisierte Mitarbeiter beschränkt. Passwörter werden gehasht gespeichert und sind zu keinem Zeitpunkt im Klartext einsehbar. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen gewährleisten den Schutz Ihrer Daten.
Stand: März 2026
Rechtliches
Angaben gemäß § 5 TMG
IMVERA UG (haftungsbeschränkt)
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Deutschland
Nicolas Muissus
E-Mail: kontakt@imvera.de
Telefon: [Telefonnummer einfügen]
Registergericht: [Amtsgericht]
Registernummer: HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE [Nummer]
Nicolas Muissus
IMVERA UG (haftungsbeschränkt)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen.
Stand: März 2026
Rechtliches
Nutzungsbedingungen der IMVERA-Plattform für Immobilienverwalter und Dienstleister.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IMVERA UG (haftungsbeschränkt) und den Nutzern der Plattform. Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie von IMVERA schriftlich bestätigt werden.
IMVERA stellt eine digitale B2B-Plattform bereit, die Immobilienverwalter und Dienstleister verbindet. Die Plattform umfasst:
Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
Für Immobilienverwalter: Monatliches Abonnement gemäß gewähltem Tarifplan. Keine versteckten Kosten. Das gewählte Abo verlängert sich automatisch und kann jederzeit zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch, sofern nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung kann jederzeit über die Plattform oder per E-Mail erfolgen.
IMVERA haftet nicht für die Qualität oder Erfüllung der zwischen Verwaltern und Dienstleistern geschlossenen Verträge. Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung und Dokumentation.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO).
Gerichtsstand ist [Ort]. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026
Rechtliches
Transparenz darüber, welche Cookies wir verwenden und warum.
IMVERA verfolgt einen datenschutzfreundlichen Ansatz. Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies — keine Werbe-Tracker, kein Retargeting, keine Weitergabe an Dritte.
Da wir ausschließlich technisch notwendige Cookies verwenden, die für den Betrieb der Plattform erforderlich sind, ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG (ehemals TTDSG) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO keine gesonderte Einwilligung erforderlich. Daher verzichten wir bewusst auf ein Cookie-Banner — im Sinne einer besseren Nutzererfahrung.
Wir nutzen Vercel Web Analytics — ein datenschutzfreundliches Analyse-Tool, das keine Cookies setzt, keine personenbezogenen Daten speichert und vollständig DSGVO-konform arbeitet.
Sie können Cookies jederzeit über Ihre Browsereinstellungen verwalten oder löschen. Die Deaktivierung technisch notwendiger Cookies kann jedoch die Nutzung der Plattform einschränken.
Stand: März 2026
IMVERA Blog
Branchenwissen, Produktneuheiten und Best Practices für die professionelle Immobilienverwaltung.
Ab einer bestimmten Portfoliogröße wird das manuelle Fristentracking in Excel zum Haftungsrisiko — und warum automatisierte Systeme den Unterschied machen.
Eine Analyse der aktuellen Herausforderungen und Chancen für Property Manager im deutschsprachigen Raum.
Die wichtigsten gesetzlichen Prüffristen im Überblick — und wie die Wartungsmatrix bei der Einhaltung hilft.
Von lückenhafter Protokollführung bis zu fehlenden Fristnachweisen: Die häufigsten Dokumentationsmängel und wie Sie sie systematisch vermeiden.
Unser neues Modul für automatisiertes Wartungsmanagement geht in die Beta-Phase. Was es kann und was kommt.
Von KI-gestützten Workflows bis zur ESG-Compliance — welche Technologien die Branche verändern werden.
Ratgeber
Praxiswissen zu Betreiberverantwortung, Prüfpflichten und digitalem Wartungsmanagement — fundiert, verständlich und direkt anwendbar.
Wer haftet bei versäumter Wartung? Rechtliche Grundlagen, persönliche Haftung und wie Sie Betreiberverantwortung systematisch erfüllen.
Ab welcher Portfoliogröße wird Excel zum Risiko? Ein Vergleich zwischen manueller Fristenverfolgung und digitalem Wartungsplaner.
Welche Prüffristen gelten nach der Betriebssicherheitsverordnung? Konkrete Intervalle für Aufzüge und Druckgeräte.
Von Excel zur digitalen Plattform: Welche Schritte nötig sind und warum CAFM nicht immer die Antwort ist.
Legionellenprüfung, Probenahme-Intervalle und Dokumentationspflichten im Überblick.

GEG §60b, 65%-Regel und Gebäudemodernisierungsgesetz: Welche Fristen jetzt laufen.

Deadline 31.12.2026 für fernablesbare Zähler und monatliche Verbrauchsinformation.

Bedarfsausweis wird Standard, EU-Effizienzklassen A-G und Verwalter-Pflichten.

Feuerlöscher alle 2 Jahre, RWA-Anlagen, Brandschutzordnung: Was der Verwalter organisieren muss.

16 Bundesländer, 16 Regelungen: Wer baut ein, wer wartet, wie dokumentieren?

Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung jährlich: BetrSichV-Anforderungen und Kosten.

Gemeinschaftsanlagen, Wallboxen, E-Check: Welche Prüfungen Sie beauftragen müssen.

Das 3-Stufen-Prüfsystem und warum Spielplätze eine Haftungsfalle sind.

Aufbewahrungsfristen 3-30 Jahre: Welche Nachweise Sie brauchen und wie Sie archivieren.

Deadline 30.06.2026: Wie die Wärmeplanung den Heizungstausch beeinflusst.
Betreiberverantwortung bedeutet, dass der Betreiber einer technischen Anlage persönlich für deren sicheren Zustand haftet — unabhängig davon, ob er die Wartung selbst durchführt oder an Dritte vergibt. Für Immobilienverwalter ist diese Pflicht besonders relevant: Sie tragen die Verantwortung für alle technischen Anlagen in ihren verwalteten Objekten.
Die Betreiberverantwortung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Der Betreiber — in der Immobilienverwaltung typischerweise der Verwalter oder die WEG — muss sicherstellen, dass alle technischen Anlagen ordnungsgemäß gewartet, geprüft und dokumentiert werden.
Die Pflicht umfasst nach § 3 BetrSichV insbesondere:
Bei einem Schadensfall durch eine versäumte Wartung oder Prüfung haftet der Betreiber persönlich — das kann der Eigentümer, der Verwalter oder die WEG-Verwaltung sein. Die Haftung ist nicht delegierbar: Auch wenn ein Dienstleister die Wartung durchführt, bleibt die Überwachungspflicht beim Betreiber. Bußgelder nach § 22 BetrSichV können bis zu 50.000 EUR betragen. Bei Personenschäden droht strafrechtliche Verfolgung nach § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung).
In der Immobilienverwaltung sind typischerweise betroffen:
Die größte Herausforderung ist nicht die einzelne Prüfung, sondern die systematische Überwachung aller Fristen über alle Objekte und Anlagen hinweg. Ab einem Portfolio von 10-15 Objekten ist eine manuelle Nachverfolgung per Excel fehleranfällig und kaum noch revisionssicher dokumentierbar.
Ein digitaler Wartungsplaner wie IMVERA erfasst alle technischen Anlagen pro Objekt mit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen, überwacht Fristen automatisch per Ampelstatus und dokumentiert jeden Vorgang lückenlos — als belastbarer Nachweis gegenüber Prüfern, Eigentümern und Versicherungen.
Der Verwalter als Organ der GdWE trägt die operative Betreiberverantwortung für alle technischen Anlagen. Die Pflicht ist nach § 3 BetrSichV nicht vollständig delegierbar — auch bei Beauftragung externer Dienstleister bleibt die Überwachungspflicht beim Verwalter.
Bußgelder nach § 22 BetrSichV bis zu 50.000 EUR. Bei Personenschäden droht strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
Aufzüge, Heizungsanlagen, Trinkwasseranlagen, Brandschutzanlagen, Elektroinstallationen, RWA-Anlagen und Spielplätze. Die konkreten Prüfintervalle ergeben sich aus BetrSichV, TrinkwV, den Landesbauordnungen und den jeweiligen DIN-Normen.
Die Durchführung von Wartungen und Prüfungen kann delegiert werden, die Überwachungspflicht jedoch nicht. Der Verwalter muss sicherstellen, dass beauftragte Dienstleister ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Alle Prüfungen, Wartungen und Mängelbeseitigungen müssen mit Datum, Durchführendem, Ergebnis und ggf. Folgemaßnahmen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss revisionssicher und jederzeit verfügbar sein — idealerweise in einem digitalen Wartungsplaner.
IMVERA überwacht alle Prüffristen Ihrer Objekte und dokumentiert jeden Vorgang lückenlos.
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Ein Wartungsplaner ist eine spezialisierte Software zur systematischen Überwachung aller Wartungs- und Prüffristen technischer Gebäudeanlagen. Im Gegensatz zu Excel-Tabellen bietet ein digitaler Wartungsplaner automatische Fristenüberwachung, Ampelstatus und revisionssichere Dokumentation — Funktionen, die ab einer bestimmten Portfoliogröße unverzichtbar werden.
Für 5-10 Objekte funktioniert eine gut gepflegte Excel-Liste. Ab 15-20 Objekten mit jeweils 8-12 technischen Anlagen entstehen jedoch systematische Risiken:
Ein professioneller Wartungsplaner wie IMVERA löst genau diese Probleme:
Die Faustregel: Ab 15 Objekten ist ein digitaler Wartungsplaner nicht nur effizienter, sondern auch sicherer. Der Zeitaufwand für manuelle Nachverfolgung steigt linear mit der Anzahl der Objekte — der Aufwand mit einem digitalen System bleibt nahezu konstant.
Der Excel-Import bei IMVERA ermöglicht einen Umstieg in ca. 15 Minuten: Bestehende Wartungslisten werden automatisch erkannt und in die strukturierte Wartungsmatrix überführt.
Ab ca. 15 Objekten mit jeweils 8-12 technischen Anlagen wird die manuelle Nachverfolgung per Excel fehleranfällig. Bei 200+ Prüffristen pro Jahr sind automatische Erinnerungen und Ampelstatus unverzichtbar.
Die Kosten variieren je nach Anbieter zwischen 50 und 300 EUR pro Monat. IMVERA bietet eine kostenlose 30-Tage-Testphase. Die Investition amortisiert sich typischerweise innerhalb weniger Monate durch vermiedene Bußgelder und Haftungsrisiken.
Ja, die meisten professionellen Wartungsplaner bieten einen Excel-Import. Bei IMVERA werden bestehende Wartungslisten automatisch erkannt und in die strukturierte Wartungsmatrix überführt — der Umstieg dauert ca. 15 Minuten.
Ein Wartungsplaner fokussiert auf Prüffristen und Dokumentation technischer Anlagen. CAFM (Computer Aided Facility Management) ist umfassender und deckt auch Flächenmanagement, Reinigung und Schlüsselverwaltung ab — ist aber deutlich komplexer und teurer.
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel in Deutschland. Für Immobilienverwalter definiert sie verbindliche Prüffristen für Aufzüge, Druckgeräte, explosionsgefährdete Bereiche und weitere technische Anlagen — inklusive Dokumentationspflichten und Sanktionen bei Verstößen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln) legt fest, wie Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen beschaffen sein müssen, wie sie geprüft werden und welche Dokumentation erforderlich ist. Sie wurde zuletzt 2015 grundlegend novelliert und 2023 aktualisiert.
Die konkreten Prüffristen hängen von der Anlagenart ab. Die wichtigsten für die Immobilienverwaltung:
Nach § 14 BetrSichV müssen alle Prüfergebnisse dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die Dokumentation muss enthalten:
Verstöße gegen die BetrSichV sind Ordnungswidrigkeiten nach § 22 BetrSichV. Bußgelder können bis zu 50.000 EUR betragen. Bei Personenschäden durch versäumte Prüfungen droht strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
Hauptprüfung alle 2 Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Zwischenprüfung jährlich. Die Fristen sind in Anhang 2 Abschnitt 2 BetrSichV festgelegt und dürfen nicht überschritten werden.
Überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge, Druckbehälter) dürfen nur von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wie TÜV, DEKRA oder GTÜ geprüft werden. Andere Anlagen können von befähigten Personen nach TRBS 1203 geprüft werden.
Die Anlage darf nicht weiter betrieben werden, bis die Prüfung nachgeholt ist. Bußgelder bis 50.000 EUR nach § 22 BetrSichV. Bei einem Unfall an einer nicht geprüften Anlage droht persönliche Haftung.
Ja, die BetrSichV gilt für alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen — unabhängig davon, ob sie in Gewerbe- oder Wohngebäuden betrieben werden. Aufzüge in Mehrfamilienhäusern sind genauso prüfpflichtig wie in Bürogebäuden.
IMVERA hat alle gesetzlichen Prüfintervalle nach BetrSichV, TRBS und VDI-Normen hinterlegt — mit automatischem Ampelstatus.
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Instandhaltungsmanagement umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands technischer Gebäudeanlagen — von der vorbeugenden Wartung über die Inspektion bis zur Instandsetzung. Die Digitalisierung dieser Prozesse reduziert den manuellen Aufwand um bis zu 80% und schafft lückenlose Compliance-Nachweise.
Instandhaltungsmanagement nach DIN 31051 umfasst vier Grundmaßnahmen:
CAFM-Software (Computer Aided Facility Management) deckt das gesamte Gebäudemanagement ab — von Flächenmanagement über Reinigungsplanung bis zu Mietverträgen. Das ist sinnvoll für große Facility-Management-Unternehmen mit hunderten Objekten und spezialisierten FM-Abteilungen.
Für Hausverwaltungen, die primär Wartungsfristen, Prüfpflichten und Betreiberverantwortung managen müssen, ist eine spezialisierte Lösung wie IMVERA oft passender: Sie konzentriert sich auf das, was tatsächlich gebraucht wird — ohne die Komplexität eines vollständigen CAFM-Systems.
Der Umstieg von Excel-basierten Wartungslisten zu einem digitalen System folgt drei Schritten:
Der gesamte Umstieg dauert bei IMVERA ca. 15 Minuten pro Objekt.
Wartung umfasst regelmäßige Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustands (z.B. Ölwechsel, Filtertausch). Instandhaltung ist der Oberbegriff nach DIN 31051 und umfasst Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Sobald Sie mehr als 10 Objekte mit technischen Anlagen verwalten. Der Hauptvorteil liegt in der automatischen Fristenüberwachung, lückenlosen Dokumentation und der Unabhängigkeit von einzelnen Mitarbeitern.
Die Einführung eines digitalen Systems kostet je nach Umfang zwischen 500 und 5.000 EUR einmalig für Setup und Datenmigration, plus laufende Lizenzkosten von 50-300 EUR/Monat. Der ROI liegt typischerweise bei 6-12 Monaten.
Für die meisten Hausverwaltungen reicht ein spezialisierter Wartungsplaner wie IMVERA. CAFM-Systeme sind für großes Facility Management mit Flächenverwaltung, Reinigungsplanung und Asset-Management gedacht — und entsprechend komplex und teuer.
IMVERA importiert Ihre bestehenden Daten und digitalisiert Ihr Instandhaltungsmanagement in wenigen Minuten.
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Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die VDI-Richtlinie 6023 regeln die Prüf- und Wartungspflichten für Trinkwasseranlagen in Gebäuden. Für Immobilienverwalter sind insbesondere die Legionellenprüfung, die Probenahme-Intervalle und die Dokumentationspflichten relevant — Verstöße können Bußgelder bis zu 25.000 EUR nach sich ziehen.
Die Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) legt die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser fest. Für Immobilienverwalter besonders relevant ist § 14b TrinkwV, der regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorschreibt.
Die Prüfintervalle hängen von der Art der Anlage ab:
Die VDI-Richtlinie 6023 (Hygiene in Trinkwasser-Installationen) ergänzt die TrinkwV um technische Anforderungen:
Der Betreiber muss gemäß TrinkwV folgende Unterlagen vorhalten:
Bei einer Legionellen-Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE/100 ml) muss unverzüglich das Gesundheitsamt informiert, eine Gefährdungsanalyse erstellt und Maßnahmen eingeleitet werden.
Bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Speicherinhalt > 400 Liter oder > 3 Liter in einer Rohrleitung) mindestens alle 3 Jahre nach § 31 TrinkwV. Die erste Prüfung muss innerhalb von 3-12 Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen.
Die Kosten liegen zwischen 30 und 60 EUR pro Wohneinheit, abhängig von Gebäudegröße und Region. Die Kosten sind als Betriebskosten nach § 2 BetrKV auf die Mieter umlegbar. Kosten für die Beseitigung eines Legionellenbefalls sind hingegen nicht umlagefähig.
Der Gebäudeeigentümer bzw. der Verwalter als sein Beauftragter. Die Probenahme muss durch ein akkreditiertes Labor nach § 15 TrinkwV erfolgen. Der Verwalter muss die Prüfung beauftragen, dokumentieren und bei Grenzwertüberschreitung das Gesundheitsamt informieren.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE/100 ml) muss unverzüglich das Gesundheitsamt informiert werden. Innerhalb von 30 Tagen ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und Maßnahmen einzuleiten. Bei Grenzwertüberschreitung (1.000 KBE/100 ml) kann ein Duschverbot angeordnet werden.
IMVERA hat Prüfintervalle nach TrinkwV und VDI 6023 hinterlegt — mit automatischem Ampelstatus und lückenloser Dokumentation.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit der Novelle 2024 und dem ergänzenden Gebäudemodernisierungsgesetz ab 01.07.2026 erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienverwaltung. Für Verwalter bedeutet das: neue Prüfpflichten, verbindliche Fristen und eine deutlich erweiterte Dokumentationspflicht bei Heizungsanlagen. Wer diese Anforderungen nicht systematisch erfasst, riskiert Bußgelder bis zu 5.000 EUR und persönliche Haftung gegenüber den Eigentümern.
Die GEG-Novelle 2024 hat zwei zentrale Prüfpflichten für bestehende Heizungsanlagen eingeführt, die ab 2026 greifen. Zusätzlich tritt am 01.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft, das die Anforderungen an die energetische Ertüchtigung verschärft. Für Verwalter heißt das: Sie müssen nicht nur neue Heizungen nach der 65%-Regel planen, sondern auch bestehende Anlagen prüfen und optimieren lassen.
§60b GEG schreibt eine verpflichtende Heizungsprüfung für alle Gasheizungen und Ölheizungen vor, die älter als 15 Jahre sind. Die Prüfung muss durch einen Schornsteinfeger oder einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen und umfasst:
Die Frist für die Erstprüfung endet am 30.09.2027. Bei einem Portfolio von 50 Objekten mit durchschnittlich je einer Heizungsanlage bedeutet das: Sie müssen innerhalb von 18 Monaten 50 Prüfungen koordinieren, beauftragen und dokumentieren. Ein rechtzeitiger Start ist entscheidend, da qualifizierte Fachbetriebe bereits jetzt stark ausgelastet sind.
§60c GEG verpflichtet Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 6 Wohneinheiten zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Betroffen sind Gebäude mit Gaszentralheizungen. Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper im Gebäude die optimale Wassermenge erhält — das senkt den Energieverbrauch um 10-15% und ist Voraussetzung für viele Förderprogramme.
Für Verwalter bedeutet das konkret: Sie müssen prüfen, welche Objekte betroffen sind, den Eigentümern die Pflicht kommunizieren und die Durchführung durch einen Fachbetrieb organisieren. Die Kosten liegen je nach Gebäudegröße zwischen 1.500 und 5.000 EUR und sind als Instandhaltungsmaßnahme auf die Eigentümer umlegbar.
Seit dem 01.01.2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude greift die Pflicht, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt — spätestens am 30.06.2026 für Großstädte über 100.000 Einwohner und am 30.06.2028 für kleinere Kommunen. Als Verwalter müssen Sie bei jedem Heizungstausch prüfen, ob die 65%-Pflicht bereits gilt und die Eigentümer entsprechend beraten.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
Beginnen Sie jetzt damit, eine Bestandsaufnahme aller Heizungsanlagen in Ihrem Portfolio zu erstellen. Erfassen Sie Alter, Typ und bisherige Wartungshistorie jeder Anlage. So können Sie priorisieren, welche Objekte zuerst geprüft werden müssen, und Engpässe bei Fachbetrieben vermeiden.
Eine verpflichtende Überprüfung aller Gas- und Ölheizungen, die älter als 15 Jahre sind, auf korrekte Einstellung, Dimensionierung und hydraulische Optimierung. Die Prüfung muss durch einen Schornsteinfeger oder zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.
Für Heizungsanlagen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden, endet die Frist am 30.09.2027. Für neuere Anlagen gilt: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau.
Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude greift die Pflicht, sobald die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Kommune vorliegt.
Verstöße gegen die Heizungsprüfpflicht können mit Bußgeldern bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Bei unterlassenem Heizungstausch trotz Pflicht drohen bis zu 50.000 EUR.
Ab 01.07.2026 werden die Anforderungen technologieoffener. Gas- und Ölheizungen sind beim Tausch wieder zulässig, allerdings mit Bioanteil-Pflicht ab 2029. Die 65%-Regel wird flexibilisiert.
IMVERA erfasst alle Heizungsanlagen mit ihren gesetzlichen Prüffristen und erinnert Sie rechtzeitig vor Ablauf — über Ihr gesamtes Portfolio hinweg.
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Die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um und bringt zwei zentrale Pflichten mit sich: die vollständige Umrüstung auf fernablesbare Zähler bis zum 31.12.2026 und die monatliche Verbrauchsinformation an Mieter und Eigentümer. Für Verwalter bedeutet das erheblichen Koordinationsaufwand — und bei Verstößen droht ein Kürzungsrecht der Mieter von bis zu 3% bei der Heizkostenabrechnung.
Die Heizkostenverordnung in der Fassung vom 01.12.2021 hat zwei Kernpflichten eingeführt, deren Umsetzungsfristen 2026 auslaufen. §5 HeizkostenV schreibt die Ausstattung mit fernablesbaren Messgeräten vor, §6a HeizkostenV die monatliche Verbrauchsinformation. Beide Pflichten gelten für alle Gebäude mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung, in denen die Kosten auf mehrere Nutzer verteilt werden — also für praktisch jedes Mehrfamilienhaus.
Bis zum 31.12.2026 müssen alle Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Das heißt: Geräte, die ihre Daten per Funk an eine zentrale Empfangseinheit übermitteln, ohne dass ein Ableser die Wohnung betreten muss. Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Für Verwalter bedeutet das konkret:
Seit dem 01.01.2022 müssen Gebäudeeigentümer den Nutzern bei fernablesbaren Zählern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen. Diese muss nach §6a HeizkostenV mindestens enthalten:
In der Praxis übernehmen die meisten Messdienstleister (Techem, ista, Minol) diese Information als Serviceleistung. Verwalter müssen jedoch sicherstellen, dass der Dienst tatsächlich eingerichtet ist und die Informationen die Nutzer erreichen. Bei Unterlassung greift das Kürzungsrecht: Mieter können die Heizkostenabrechnung um 3% kürzen.
Gebäude mit Wärmepumpen fallen ebenfalls unter die HeizkostenV, wenn die Heizkosten auf mehrere Nutzer verteilt werden. Bei Wärmepumpen ist die Verbrauchserfassung in kWh-thermisch über Wärmemengenzähler vorzunehmen. Die monatliche Verbrauchsinformation muss den Stromverbrauch der Wärmepumpe und die erzeugte Wärmemenge ausweisen. Da immer mehr Bestandsgebäude auf Wärmepumpen umgestellt werden, wird diese Anforderung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.
Prüfen Sie umgehend den Ausstattungsstand aller verwalteten Objekte. Objekte mit noch nicht fernablesbaren Zählern benötigen bis Jahresende einen Austausch — und die Messdienstleister sind bereits stark ausgelastet. Erstellen Sie eine Prioritätenliste nach Dringlichkeit und koordinieren Sie die Umrüstung aktiv, statt auf den Messdienstleister zu warten.
Bis zum 31.12.2026 müssen alle Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 der Heizkostenverordnung in Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Vermieter müssen Mietern monatlich eine Information über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch zur Verfügung stellen — sofern fernablesbare Zähler installiert sind. Die Information muss einen Vergleich zum Vorjahr und zu einem Durchschnittsnutzer enthalten.
Ja, seit dem Abrechnungszeitraum 2025/2026 sind Wärmepumpen nicht mehr von der verbrauchsabhängigen Abrechnung ausgenommen. Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung gilt damit für alle Heizsysteme.
Die Kosten für den Einbau fernablesbarer Zähler trägt der Eigentümer. Sie können als Modernisierungsmaßnahme mit bis zu 8% jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Die laufenden Kosten für die Fernablesung sind als Betriebskosten umlagefähig.
IMVERA dokumentiert den Ausstattungsstand aller Messgeräte und überwacht die Umrüstungsfristen automatisch.
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Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275, die am 08.05.2024 in Kraft getreten ist, muss bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Für den Energieausweis bedeutet das fundamentale Änderungen: Der Bedarfsausweis wird zum Standard, die Energieeffizienzklassen werden EU-weit vereinheitlicht, und die Anforderungen an Inhalt und Aktualität steigen deutlich. Verwalter müssen ihre Eigentümer proaktiv informieren und die Erneuerung bestehender Ausweise rechtzeitig einleiten.
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) in der Fassung 2024/1275 ist das zentrale EU-Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Energieausweis als verbindliches Steuerungsinstrument auszubauen. Deutschland muss die Richtlinie bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht — konkret in das GEG — überführen. Die wesentlichen Neuerungen betreffen Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude gleichermaßen.
Bislang konnten Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten, die nach 1977 errichtet wurden, zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Diese Wahlfreiheit entfällt schrittweise: Ab dem 01.05.2026 wird der Bedarfsausweis für immer mehr Gebäudekategorien zum Pflichtformat. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Analyse der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, nicht auf dem tatsächlichen Verbrauch — und ist damit aussagekräftiger, aber auch aufwendiger und teurer.
Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen bei Mehrfamilienhäusern zwischen 500 und 2.000 EUR, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Ein Verbrauchsausweis kostet dagegen nur 50-100 EUR. Für Eigentümergemeinschaften bedeutet das eine erhebliche Kostensteigerung, über die Verwalter frühzeitig informieren müssen.
Die EPBD 2024 führt eine EU-weit einheitliche Skala von A bis G ein, die sich von der bisherigen deutschen A+ bis H-Skala unterscheidet. Die neue Klasse G umfasst die 15% der Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz. Für diese sogenannten Worst-Performing-Buildings gelten verschärfte Sanierungspflichten: Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens die Klasse F, bis 2033 mindestens die Klasse E erreichen. Verwalter müssen prüfen, welche Objekte in ihrem Portfolio betroffen sind.
Die §§79 bis 88 GEG regeln die Ausstellung, Verwendung und Vorlage von Energieausweisen. Für Verwalter ergeben sich folgende konkrete Pflichten:
Erstellen Sie eine Übersicht aller Energieausweise in Ihrem Portfolio mit Ausstellungsdatum, Typ (Verbrauch/Bedarf) und Ablaufdatum. Identifizieren Sie Objekte, die in den kommenden 12 Monaten einen neuen Ausweis benötigen, und klären Sie frühzeitig, ob ein Bedarfsausweis erforderlich ist. Informieren Sie betroffene Eigentümergemeinschaften in der nächsten Eigentümerversammlung über die Kostenimplikationen.
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht (§ 80 GEG). Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Verstöße werden mit bis zu 10.000 EUR Bußgeld geahndet.
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre. Ab Mai 2026 wird der Bedarfsausweis bei größeren Mehrfamilienhäusern zum Standard.
Durch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) werden neue EU-Effizienzklassen A-G eingeführt, der Bedarfsausweis wird bei Mehrfamilienhäusern Standard, und die Anforderungen an Inhalt und Detailtiefe steigen deutlich.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig (§ 80 Abs. 4 GEG). Der Verwalter sollte die Ablaufdaten aller Energieausweise seiner Objekte systematisch überwachen, um rechtzeitig neue Ausweise beauftragen zu können.
IMVERA erfasst die Gültigkeit aller Energieausweise und erinnert Sie rechtzeitig vor Ablauf — damit kein Objekt ohne gültigen Ausweis dasteht.
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Brandschutz in Mehrfamilienhäusern ist eines der haftungsintensivsten Themen für Immobilienverwalter. Ein Brandschaden mit Personenschaden aufgrund mangelhafter Wartung kann zu strafrechtlicher Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) oder Tötung (§222 StGB) führen. Die Pflichten ergeben sich aus einem Zusammenspiel von Landesbauordnungen, der Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2), DIN-Normen und Herstellervorgaben — ein Geflecht, das Verwalter systematisch beherrschen müssen.
Der bauliche Brandschutz wird durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO) geregelt. Jedes Bundesland hat eigene Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Brandwände, Feuerwiderstandsklassen und die Ausstattung mit Brandschutzeinrichtungen. Zusätzlich gelten bundesweit die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 für gewerblich genutzte Bereiche und die VDI-Richtlinien sowie DIN-Normen für technische Brandschutzanlagen. Als Verwalter müssen Sie die Anforderungen der jeweiligen LBO Ihres Bundeslandes kennen und umsetzen.
Nach DIN 14406-4 müssen alle tragbaren Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Funktionsprüfung und ggf. eine Druckprüfung. Nach 10 Jahren (bei bestimmten Löschmitteln 8 Jahren) ist eine Innenprüfung erforderlich. Feuerlöscher mit CO2-Löschmittel unterliegen zusätzlich der Druckbehälterverordnung und müssen alle 10 Jahre einer TÜV-Prüfung unterzogen werden.
Für Verwalter heißt das: Erfassen Sie alle Feuerlöscher in jedem Objekt mit Standort, Typ, Füllmenge und Prüfdatum. Bei einem Objekt mit 30 Einheiten und 15 Feuerlöschern an verschiedenen Standorten ist eine systematische Nachverfolgung ohne digitale Unterstützung kaum noch handhabbar.
Feuerschutztüren (T30, T60, T90) müssen nach DIN 4102 regelmäßig auf einwandfreie Funktion geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Herstellerangaben, üblich ist eine jährliche Prüfung. Besonderes Augenmerk gilt Feststellanlagen: Brandschutztüren mit Offenhaltung durch Magnete müssen bei Rauchentwicklung automatisch schließen. Die Feststellanlagen sind nach DIBt-Richtlinie jährlich durch einen Fachbetrieb zu prüfen.
Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen erfordern ebenfalls jährliche Prüfungen. Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch über das Lüftungssystem und sind besonders in größeren Wohnanlagen mit zentraler Lüftung relevant.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) müssen nach DIN 18232 jährlich durch einen Fachbetrieb gewartet und geprüft werden. Die Prüfung umfasst die Auslösemechanismen, die Öffnungsfunktion und die Ansteuerung. Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675 erfordern eine vierteljährliche Inspektion und eine jährliche Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Bei Sonderbauten (Hochhäuser, Versammlungsstätten) gelten zusätzliche landesrechtliche Prüfpflichten.
Jedes Gebäude benötigt eine Brandschutzordnung nach DIN 14096. Sie besteht aus drei Teilen: Teil A (Aushang für alle Personen), Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben). Die Brandschutzordnung muss aktuell gehalten, alle 2 Jahre überprüft und bei baulichen Änderungen angepasst werden.
Alle Brandschutzprüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden. Das umfasst Prüfprotokolle der Feuerlöscher, Wartungsberichte der BMA und RWA, Funktionsprotokolle der Feststellanlagen und den Nachweis der aktuellen Brandschutzordnung. Diese Dokumentation muss bei behördlichen Begehungen oder im Schadensfall jederzeit vorgelegt werden können.
Alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4. Zusätzlich ist eine jährliche Sichtprüfung durch den Betreiber empfohlen. Die Prüfung umfasst Gewicht, Druck, Beschädigungen und Zugänglichkeit.
Der Eigentümer bzw. der Verwalter als sein Beauftragter. Die Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der ASR A2.2 und den Auflagen der Baugenehmigung. Der Verwalter muss Prüfungen beauftragen, dokumentieren und Mängel beseitigen lassen.
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen: Teil A (Aushang für alle), Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben). In Mehrfamilienhäusern ist mindestens Teil A erforderlich.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) müssen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich sind monatliche Funktionskontrollen durch den Betreiber erforderlich.
IMVERA erfasst alle Brandschutzanlagen mit ihren Prüfintervallen und archiviert Protokolle revisionssicher — für jedes Objekt in Ihrem Portfolio.
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Rauchwarnmelder sind seit 2024 in allen 16 Bundesländern Pflicht — sowohl im Neubau als auch im Bestand. Doch die Details unterscheiden sich erheblich: Welche Räume müssen ausgestattet werden? Wer ist für die Wartung verantwortlich — Vermieter oder Mieter? Und wie muss die jährliche Funktionsprüfung dokumentiert werden? Für Verwalter ist das Thema besonders brisant, weil bei einem Brandschaden ohne funktionierenden Rauchwarnmelder die Haftungsfrage sofort auf den Verantwortlichen zurückfällt.
Alle Landesbauordnungen schreiben Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (als Rettungswege) vor. Einige Bundesländer gehen weiter: In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind auch Aufenthaltsräume (Wohnzimmer) mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Einbaupflicht trifft den Eigentümer — bei WEG-Verwaltung muss der Verwalter den Einbau für das Gemeinschaftseigentum koordinieren und die Eigentümer für das Sondereigentum informieren.
Die Mindestanforderungen an Rauchwarnmelder regelt die DIN 14604: CE-Kennzeichnung, eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer (bei Neuinstallation empfohlen), Prüftaste und akustisches Signal bei nachlassender Batterie. Geräte nach dem Q-Label (DIN 14604 mit vfdb-Richtlinie 14-01) bieten zusätzliche Qualitätsmerkmale wie erhöhte Langzeitstabilität.
Die Zuständigkeitsverteilung variiert je nach Bundesland:
Die DIN 14676 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Die jährliche Wartung umfasst nach DIN 14676-1:
Nach spätestens 10 Jahren (bei Geräten ohne Q-Label) bzw. gemäß Herstellerangabe muss der gesamte Rauchwarnmelder ausgetauscht werden — nicht nur die Batterie.
Die Dokumentation der Wartung ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Formerfordernis, aber im Schadensfall der einzige Nachweis, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. Dokumentieren Sie für jeden Rauchwarnmelder: Einbaudatum, Gerätetyp, Seriennummer, Standort (Raum), Datum der letzten Wartung und Ergebnis. Bei einem Wohnungsbrand ohne funktionierenden Rauchwarnmelder kann die Versicherung Regressansprüche stellen, wenn keine Wartungsdokumentation vorliegt.
Die häufigsten Fehler, die Verwalter vermeiden sollten:
In den meisten Bundesländern ist der Eigentümer/Vermieter für den Einbau zuständig, die Wartungspflicht liegt je nach Landesrecht beim Eigentümer oder Mieter. In Bayern, NRW und Niedersachsen liegt die Wartungspflicht beim Mieter, in den meisten anderen Bundesländern beim Eigentümer.
In allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen. Einige Bundesländer (z.B. Berlin, Brandenburg) fordern zusätzlich Rauchmelder in Wohnzimmern. Küchen und Bäder sind in der Regel ausgenommen.
Mindestens jährlich nach DIN 14676. Die Wartung umfasst eine Funktionsprüfung (Testknopf), Sichtprüfung auf Beschädigungen und Verschmutzung, sowie die Prüfung der Batterie. Rauchmelder müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Ja, die Dokumentation der jährlichen Wartung ist dringend empfohlen und in vielen Bundesländern Pflicht. Das Protokoll sollte Datum, Raum, Ergebnis und durchführende Person enthalten. Im Schadensfall kann fehlende Dokumentation zu Haftungsproblemen führen.
IMVERA dokumentiert den Status aller Rauchwarnmelder pro Wohnung und erinnert automatisch an die jährliche Wartung und den Austausch nach 10 Jahren.
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Aufzüge gehören zu den am strengsten regulierten technischen Anlagen in Wohngebäuden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt umfangreiche Prüf- und Wartungspflichten vor, deren Nichteinhaltung Bußgelder bis zu 100.000 EUR und im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Für Verwalter ist das Thema besonders komplex, weil Wartung und Prüfung strikt getrennt organisiert werden müssen und verschiedene Akteure beteiligt sind.
Die zentrale Rechtsgrundlage für Aufzüge ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere die §§14 bis 16. Ergänzend gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 (Prüfungen) und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen). Die BetrSichV definiert den Betreiber — also in der Regel den Eigentümer oder die WEG — als verantwortlich für den sicheren Betrieb. Diese Verantwortung kann vertraglich auf den Verwalter übertragen werden und wird es in der Praxis regelmäßig.
Die BetrSichV unterscheidet mehrere Prüfarten für Aufzüge:
Das bedeutet: Jeder Aufzug wird de facto jährlich durch eine ZÜS geprüft — abwechselnd als Haupt- und Zwischenprüfung. Die Prüftermine müssen vom Betreiber aktiv eingehalten werden; die ZÜS erinnert nicht automatisch.
Aufzugsprüfungen dürfen ausschließlich von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt werden — das sind TÜV, DEKRA, GTÜ und vergleichbare akkreditierte Stellen. Die Prüfung durch den Wartungsbetrieb oder einen freien Sachverständigen ist nicht zulässig. Der Betreiber muss die ZÜS selbst beauftragen und die Prüffristen überwachen. Bei Fristüberschreitung droht nach §22 BetrSichV ein Bußgeld bis zu 100.000 EUR und die sofortige Stilllegung der Anlage.
Wartung und Prüfung sind zwei grundverschiedene Vorgänge, die nicht verwechselt werden dürfen:
Verwalter müssen sicherstellen, dass beide Stränge — Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb und Prüfvertrag mit einer ZÜS — parallel laufen und die jeweiligen Fristen eingehalten werden.
Die Kosten für Aufzüge setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
Achten Sie bei Wartungsverträgen auf die Vertragslaufzeit, den Leistungsumfang (Vollwartung vs. Teilwartung) und die Regelung zu Verschleißteilen. Ein Vollwartungsvertrag ist bei älteren Anlagen (über 15 Jahre) oft wirtschaftlicher als ein Teilwartungsvertrag mit Einzelabrechnungen für Reparaturen.
Als Verwalter müssen Sie sicherstellen, dass für jeden Aufzug in Ihrem Portfolio ein aktueller Wartungsvertrag, eine beauftragte ZÜS und ein lückenlos geführtes Prüfbuch vorliegen. Das Prüfbuch muss nach §17 BetrSichV am Aufzug oder in unmittelbarer Nähe aufbewahrt werden und alle Prüfergebnisse, Mängelfeststellungen und durchgeführten Reparaturen enthalten.
Die Hauptprüfung kostet je nach Aufzugstyp und Region zwischen 500 und 2.000 EUR. Die jährliche Zwischenprüfung liegt bei 250-800 EUR. Hinzu kommen die laufenden Wartungskosten von 150-400 EUR pro Monat.
Die Wartung ist die regelmäßige technische Pflege durch einen Aufzugsfachbetrieb (meist monatlich). Die Prüfung ist die behördlich vorgeschriebene Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) — Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung jährlich.
Eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist eine von der zuständigen Behörde anerkannte Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Nur eine ZÜS darf die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen durchführen.
Nein. Ein Aufzug ohne gültige Prüfung muss sofort außer Betrieb genommen werden. Der Weiterbetrieb ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 50.000 EUR) und kann bei einem Unfall zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
IMVERA dokumentiert Haupt- und Zwischenprüfungen, überwacht Wartungsverträge und warnt rechtzeitig vor Fristablauf — für alle Aufzüge in Ihrem Portfolio.
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Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) werden oft als reine Arbeitgeberpflicht verstanden. Doch für Hausverwaltungen gilt: Die elektrischen Anlagen und Geräte in Gemeinschaftsbereichen — Treppenhäuser, Keller, Waschküchen, Tiefgaragen — unterliegen der Prüfpflicht. Ein Kabelbrand im Treppenhaus aufgrund einer nicht geprüften Elektroinstallation kann den Verwalter in die persönliche Haftung bringen.
Die DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verpflichtet Unternehmer zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft. Die technische Grundlage bildet die DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen und die DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte. Auch wenn die DGUV primär Arbeitgeber adressiert, greift sie für Hausverwaltungen über die Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss Dritte vor Schäden schützen.
Die Elektroprüfung unterscheidet zwei Kategorien:
Für Hausverwaltungen besonders relevant sind die Gemeinschaftsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Die Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB erstreckt sich auf alle elektrischen Anlagen in Bereichen, die Dritte nutzen oder betreten. Das umfasst:
Bei Wallboxen gilt zusätzlich: Ladeeinrichtungen über 3,7 kW sind nach der NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) beim Netzbetreiber anzumelden. Wallboxen über 11 kW sind genehmigungspflichtig.
Die Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100 umfasst eine Sichtprüfung, Messung des Isolationswiderstands, Prüfung der Schutzmaßnahmen (FI-Schutzschalter, Erdung) und eine Funktionsprüfung. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden muss — empfohlen ist eine Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage.
Kosten für die Prüfung ortsfester Anlagen: ca. 200-600 EUR pro Objekt, abhängig von Gebäudegröße und Anlagenumfang. Bei einem Portfolio von 30 Objekten ergibt sich ein 4-Jahres-Rhythmus mit 7-8 Prüfungen pro Jahr.
Erfassen Sie alle elektrischen Gemeinschaftsanlagen in Ihrem Portfolio mit dem Datum der letzten Prüfung. Erstellen Sie einen 4-Jahres-Plan, der die Prüfungen gleichmäßig über die Jahre verteilt. Beauftragen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft oder einen E-Check-Anbieter und archivieren Sie alle Prüfprotokolle systematisch — sie sind im Schadensfall Ihr wichtigster Entlastungsnachweis.
Ja, für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Gemeinschaftsbereichen (Treppenhaus, Keller, Waschküche, Tiefgarage). Die Pflicht ergibt sich aus DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung.
Ortsfeste elektrische Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Geräte je nach Einsatzort alle 6-24 Monate. Die genauen Fristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und DIN VDE 0105-100.
Nur eine Elektrofachkraft oder eine unter Leitung einer Elektrofachkraft stehende befähigte Person nach TRBS 1203. Der Prüfer muss die Prüfung dokumentieren und ein Prüfprotokoll ausstellen.
Ja, Wallboxen sind elektrische Betriebsmittel und unterliegen der DGUV V3 Prüfpflicht. Die Erstprüfung erfolgt bei Installation, wiederkehrende Prüfungen alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsbeurteilung.
IMVERA erfasst alle elektrischen Anlagen mit ihren Prüfintervallen und erinnert Sie rechtzeitig — damit keine Gemeinschaftsanlage ohne gültige Prüfung bleibt.
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Spielplätze auf Wohngrundstücken sind für viele Verwalter ein blinder Fleck — dabei gehören sie zu den haftungsintensivsten Bereichen überhaupt. Verletzt sich ein Kind auf einem mangelhaft gewarteten Spielgerät, haftet der Betreiber nach §823 BGB persönlich für den Schaden. Die DIN EN 1176 schreibt ein dreistufiges Prüfsystem vor, das die meisten Hausverwaltungen nicht vollständig umsetzen. Die Folge: Im Schadensfall fehlt der Nachweis ordnungsgemäßer Verkehrssicherung.
Die Verkehrssicherungspflicht für Spielplätze ergibt sich aus §823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Landesbauordnungen. In vielen Bundesländern sind Spielplätze bei Wohnanlagen mit mehr als einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten sogar Pflicht (z.B. Bayern: ab 3 Wohnungen, NRW: ab 3 Wohnungen). Wer einen Spielplatz betreibt — auch auf privatem Wohngrundstück — muss für dessen Sicherheit sorgen. Die Haftung trifft den Eigentümer bzw. die WEG und über den Verwaltungsvertrag regelmäßig den Verwalter.
Die DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden) regelt die Sicherheitsanforderungen an Spielgeräte. Sie besteht aus mehreren Teilen: Teil 1 (allgemeine Anforderungen), Teil 2-11 (spezifische Gerätetypen wie Schaukeln, Rutschen, Karussells) und Teil 7 (Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung). Die DIN EN 1177 regelt die stoßdämpfenden Eigenschaften des Fallschutzbodens. Beide Normen bilden zusammen den anerkannten Stand der Technik und definieren, was bei einer Prüfung geprüft werden muss.
DIN EN 1176-7 definiert drei Prüfstufen mit unterschiedlichen Intervallen:
Die visuelle Routine-Inspektion kann nach Einweisung durch den Hausmeisterdienst erfolgen. Die operative Inspektion erfordert eine Person mit Sachkunde in der Spielplatzprüfung. Die jährliche Hauptinspektion muss durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer durchgeführt werden — zertifiziert nach DIN 79161 oder vergleichbar qualifiziert (z.B. TÜV, DEKRA, oder ein nach DIN SPEC 79161 zertifizierter Sachkundiger). Die Kosten für die Hauptinspektion liegen bei 200-500 EUR pro Spielplatz, abhängig von Größe und Anzahl der Geräte.
Entscheidend ist: Alle drei Prüfstufen müssen dokumentiert werden. Für jede Prüfung sollten Datum, Prüfer, festgestellte Mängel und eingeleitete Maßnahmen protokolliert werden. Bei der visuellen Inspektion genügt ein einfaches Formblatt mit Unterschrift. Die Hauptinspektion erfordert einen detaillierten Prüfbericht. Diese Dokumentation ist im Schadensfall der einzige Nachweis, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Besonders kritisch: Wenn ein Mangel festgestellt wird, muss sofort gehandelt werden. Ein defektes Spielgerät muss gesperrt oder entfernt werden, bis die Reparatur erfolgt ist. Die Sperrung selbst muss ebenfalls dokumentiert werden. Ein Warnschild allein reicht bei Kindern nicht aus — das Gerät muss physisch unzugänglich gemacht werden.
Nach DIN EN 1176 gilt ein 3-Stufen-System: visuelle Routineinspektion wöchentlich bis täglich, operative Inspektion alle 1-3 Monate, und eine jährliche Hauptinspektion durch einen qualifizierten Sachverständigen.
Der Betreiber — bei WEG-Anlagen die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter. Fehlende oder mangelnde Wartung begründet eine Verkehrssicherungspflichtverletzung. Die Haftung umfasst Schmerzensgeld, Behandlungskosten und ggf. Rente.
Die jährliche Hauptinspektion muss durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer durchgeführt werden, der eine Ausbildung nach DIN 79161 nachweisen kann. Die wöchentliche Sichtkontrolle kann durch einen geschulten Hausmeister erfolgen.
Bestandsschutz gilt nur eingeschränkt. Spielgeräte mit erkennbaren Sicherheitsmängeln (z.B. Fangstellen, zu geringe Fallhöhen) müssen nachgerüstet oder entfernt werden, auch wenn sie vor Inkrafttreten der Norm aufgestellt wurden.
IMVERA bildet das dreistufige Prüfsystem nach DIN EN 1176 ab und dokumentiert jede Inspektion revisionssicher — vom wöchentlichen Rundgang bis zur Jahreshauptinspektion.
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Dokumentation ist für Verwalter kein Verwaltungsakt, sondern existenzielle Absicherung. Im Schadensfall — ob Legionellenbefall, Aufzugsunfall oder Brandschaden — ist die lückenlose Dokumentation aller Wartungen und Prüfungen der einzige Beweis, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. Gleichzeitig müssen Verwalter ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Aufbewahrungsfristen beachten, das von 3 bis 30 Jahren reicht. Wer zu früh löscht, riskiert Beweisnot; wer zu spät löscht, verstößt gegen die DSGVO.
Die Beweislast bei Verkehrssicherungspflichten liegt nach §823 BGB grundsätzlich beim Geschädigten. In der Praxis kehrt sich die Beweislast jedoch faktisch um: Kann der Verwalter nicht nachweisen, dass die vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen durchgeführt wurden, wird vermutet, dass sie nicht stattgefunden haben. Diese Beweislastumkehr macht die Dokumentation zum zentralen Schutzinstrument jeder Hausverwaltung.
Die Aufbewahrungsfristen für Verwalter ergeben sich aus verschiedenen Rechtsquellen:
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Prüfprotokolle technischer Anlagen. Die BetrSichV schreibt in §14 Abs. 7 vor, dass Prüfprotokolle für überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge, Druckbehälter) mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden müssen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch eine deutlich längere Aufbewahrung:
Die DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. e) fordert Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Für Verwalter entsteht ein Spannungsfeld: Einerseits müssen Prüfprotokolle mit Mieterdaten (z.B. Legionellenproben mit Wohnungsnummer) lange aufbewahrt werden, andererseits verlangt die DSGVO die Löschung nach Zweckerfüllung.
Die Lösung: Dokumentieren Sie den Aufbewahrungszweck (gesetzliche Pflicht nach §X Gesetz Y) und die geplante Löschfrist. So können Sie bei einer Anfrage der Datenschutzbehörde nachweisen, dass die Aufbewahrung rechtmäßig ist. Erstellen Sie ein Löschkonzept, das automatisch greift, wenn die Aufbewahrungsfrist abläuft.
Grundsätzlich ist eine digitale Aufbewahrung zulässig, sofern die Dokumente unverändert, vollständig und jederzeit lesbar reproduzierbar sind. Für steuerlich relevante Unterlagen gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern). Original-Papierurkunden (z.B. notarielle Teilungserklärungen) sollten zusätzlich im Original aufbewahrt werden. Prüfprotokolle werden von Behörden in der Regel auch digital akzeptiert, sofern sie mit Datum, Prüfername und eindeutiger Zuordnung zum Objekt versehen sind.
Prüfprotokolle nach BetrSichV mindestens bis zur nächsten Prüfung, empfohlen 6 Jahre. Wartungsnachweise für Aufzüge und Druckbehälter mindestens 10 Jahre. Gewährleistungsrelevante Dokumente 5 Jahre nach Abnahme. Bei Personenschäden gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Ja, digitale Archivierung ist zulässig und wird von vielen Behörden bevorzugt. Die Dokumente müssen jedoch revisionssicher gespeichert werden — das bedeutet: unveränderbar, jederzeit abrufbar und mit Zeitstempel versehen. Ein professionelles DMS oder ein Wartungsplaner wie IMVERA erfüllt diese Anforderungen.
Prüfprotokolle aller technischen Anlagen, Wartungsverträge, Gefährdungsbeurteilungen, Energieausweise, Brandschutzkonzepte, Rauchmelder-Wartungsprotokolle, Legionellen-Prüfberichte, und die Beschlusssammlung der Eigentümerversammlungen.
Fehlende Dokumentation kann im Schadensfall zur Beweislastumkehr führen: Der Verwalter muss dann beweisen, dass die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ohne Nachweis wird Fahrlässigkeit vermutet, was zu persönlicher Haftung und Versicherungsproblemen führt.
IMVERA archiviert alle Prüfprotokolle und Wartungsnachweise digital, ordnet sie dem richtigen Objekt zu und berechnet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen automatisch.
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Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet alle Kommunen in Deutschland zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Diese Planung entscheidet, ob ein Gebiet künftig über Fernwärme, Wasserstoff, Wärmepumpen oder andere Technologien versorgt wird — und sie ist direkt mit den Pflichten aus dem GEG gekoppelt. Für Verwalter hat das erhebliche Konsequenzen: Sobald die Wärmeplanung für eine Kommune vorliegt, gelten verschärfte Regeln für den Heizungstausch.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein verbindlicher Plan, der für jedes Stadtgebiet festlegt, welche klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zur Verfügung stehen soll. Jede Kommune muss ihr Stadtgebiet in Wärmeversorgungsgebiete einteilen und für jedes Gebiet eine Versorgungsstrategie definieren. Die drei Hauptkategorien sind:
Das WPG setzt verbindliche Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung:
Einige Städte wie München, Frankfurt und Hamburg haben bereits Entwürfe veröffentlicht. Verwalter in Großstädten sollten aktiv prüfen, ob für ihre Objekte bereits eine Wärmeplanung vorliegt oder wann diese erwartet wird. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel über die kommunale Website oder das Amtsblatt.
Die entscheidende Verknüpfung: §71 GEG regelt, dass die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für bestehende Heizungen erst greift, wenn die kommunale Wärmeplanung für das jeweilige Gebiet vorliegt. Sobald die Kommune die Wärmeplanung beschlossen hat, gilt:
Für Verwalter ergeben sich zwei zentrale Aufgaben: Erstens müssen sie den Status der kommunalen Wärmeplanung für jedes Objekt in ihrem Portfolio kennen. In welchem Versorgungsgebiet liegt das Objekt? Ist ein Wärmenetzanschluss vorgesehen? Welche Heizungstechnologie wird empfohlen? Zweitens müssen sie die Eigentümer proaktiv über die Konsequenzen informieren — idealerweise in der nächsten Eigentümerversammlung.
Die Informationspflicht ist besonders bei WEG-Verwaltungen relevant: Eigentümergemeinschaften brauchen oft mehrere Versammlungen und externe Energieberatung, bevor ein Beschluss zum Heizungstausch gefasst wird. Wer zu spät informiert, riskiert, dass die Übergangsfristen nicht eingehalten werden und teurere Notlösungen erforderlich sind.
Beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung, auch wenn die Wärmeplanung für Ihre Kommune noch nicht veröffentlicht ist:
Ein verbindlicher Plan der Kommune, der festlegt, welche Gebiete künftig mit Fernwärme, Wasserstoff oder dezentralen Lösungen (Wärmepumpen) versorgt werden. Die Wärmeplanung bestimmt, welche Heizungstechnologie bei einem Heizungstausch gewählt werden muss.
Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle anderen Kommunen bis 30.06.2028. Sobald die Wärmeplanung vorliegt, greift die 65%-Pflicht für neue Heizungen im jeweiligen Gebiet.
Liegt noch keine Wärmeplanung vor, dürfen Eigentümer weiterhin Gas- oder Ölheizungen einbauen. Sobald die Wärmeplanung veröffentlicht ist, muss jede neue Heizung die 65%-Erneuerbare-Energien-Regel erfüllen — es sei denn, das Gebiet wird als Wasserstoff- oder Fernwärmegebiet ausgewiesen.
Prüfen Sie für jedes Objekt, ob die zuständige Kommune bereits eine Wärmeplanung veröffentlicht hat. Informieren Sie die Eigentümer über die Auswirkungen auf den nächsten Heizungstausch. Erstellen Sie eine Übersicht aller Heizungsanlagen mit Alter und voraussichtlichem Tauschzeitpunkt.
IMVERA erfasst alle Heizungsanlagen mit Alter, Typ und Energieträger und verknüpft die gesetzlichen Fristen automatisch — damit Sie für jedes Objekt vorbereitet sind.
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