Trinkwasser-Installationen gehören zu den am stärksten regulierten Anlagen in der Gebäudebewirtschaftung. Als Betreiber – in der Praxis häufig die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümer – trägt man die Verantwortung dafür, dass die Wasserqualität bis zur Entnahmestelle den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht. Die folgende Übersicht erklärt die wesentlichen Pflichten rund um Legionellenprüfung, Probenahme und Dokumentation – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit für jeden Einzelfall.
Wann eine Untersuchungspflicht besteht
Eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen ist in der Regel für sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung relevant, in denen Trinkwasser an Dritte abgegeben wird – also typischerweise vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung. Ob eine Anlage darunter fällt, hängt unter anderem von Speichervolumen und Leitungsführung ab und sollte fachlich bewertet werden. Das Untersuchungsintervall bewegt sich nach TrinkwV üblicherweise im Bereich von ein bis drei Jahren, je nach Einstufung und Befundlage; bei Auffälligkeiten kann eine engmaschigere Beprobung erforderlich sein. Verbindliche Auskunft gibt das zuständige Gesundheitsamt.
Probenahme: nur durch akkreditierte Stellen
Die Probenahme und Analyse müssen durch ein nach den geltenden Vorgaben akkreditiertes Labor bzw. geschultes Personal erfolgen. Üblich ist eine orientierende Untersuchung an repräsentativen Entnahmestellen (in der Regel am Austritt des Warmwasserspeichers, am Wiedereintritt der Zirkulation sowie an peripheren Stellen). Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, lösen sich definierte Handlungspflichten aus – von der Ursachenermittlung über eine Gefährdungsanalyse bis hin zur Information der betroffenen Verbraucher und ggf. der Meldung an das Gesundheitsamt.
Die technischen Regeln der VDI/DVGW 6023 ergänzen die rechtlichen Vorgaben um Anforderungen an Hygiene, Betrieb und Instandhaltung. Praktisch bedeutet das unter anderem:
- Vermeidung von Stagnation, etwa durch regelmäßige Nutzung oder Spülung selten genutzter Stränge
- Einhaltung der Temperaturvorgaben im Warm- und Kaltwasserbereich
- regelmäßige Inspektion und Wartung der Anlagenkomponenten
- nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
Dokumentation als Nachweispflicht
Untersuchungsergebnisse, Probenahmeprotokolle, durchgeführte Maßnahmen und – falls erforderlich – Gefährdungsanalysen sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die TrinkwV sieht hierfür Aufbewahrungsfristen vor, die je nach Unterlagenart variieren. Eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadens- oder Prüfungsfall zum eigentlichen Problem werden – selbst dann, wenn die Anlage technisch einwandfrei betrieben wurde. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten lohnt sich daher ein strukturierter Überblick darüber, welche Anlage wann zuletzt beprobt wurde und wann die nächste Untersuchung ansteht.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Anlage und der Gefährdungsbeurteilung.
Genau an dieser Stelle setzt IMVERA an: Prüf- und Untersuchungsintervalle lassen sich pro Objekt hinterlegen und werden automatisch überwacht, sodass anstehende Fristen rechtzeitig sichtbar werden statt unterzugehen. Prüfberichte, Probenahmeprotokolle und Nachweise werden den jeweiligen Objekten und Anlagen zugeordnet und bleiben damit lückenlos und auffindbar dokumentiert – die Grundlage für einen belastbaren Nachweis gegenüber Behörden und Eigentümern.


