Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) prägt seit der Novelle den Umgang mit Heizungsanlagen im Bestand. Für Hausverwaltungen und Facility-Manager bedeutet das vor allem eines: Heizungen sind nicht nur zu betreiben, sondern in regelmäßigen Abständen zu prüfen, zu optimieren und nachweisbar zu dokumentieren. Wer mehrere Liegenschaften betreut, braucht hier einen verlässlichen Überblick über die jeweils geltenden Pflichten und Fristen.
Die 65-Prozent-Regel im Überblick
Kern der GEG-Logik ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Neu eingebaute Heizungen sollen in der Regel zu einem wesentlichen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsheizungen gelten in der Regel Übergangsregelungen und Fristen, die unter anderem an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Wann welche Anforderung greift, hängt also stark von der jeweiligen Kommune, dem Anlagentyp und dem Gebäude ab. Pauschale Stichtage lassen sich daraus nicht ableiten – maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall.
Prüf- und Optimierungspflichten nach §60b GEG
Neben den Anforderungen an neue Anlagen rückt die Betriebsoptimierung bestehender Heizungen in den Fokus. Die im GEG verankerten Heizungsprüfungs- und Optimierungspflichten zielen darauf, vorhandene Anlagen effizient einzustellen, statt sie sofort auszutauschen. Typische Prüfgegenstände sind dabei je nach Anlage und Gefährdungsbeurteilung unter anderem:
- die grundsätzliche Auslegung und Dimensionierung der Heizungsanlage,
- die Einstellung von Heizkurve und Vorlauftemperatur,
- der hydraulische Abgleich, sofern noch nicht durchgeführt,
- das Zusammenspiel mit Pumpen, Regelung und Dämmung der Verteilleitungen.
Die konkreten Intervalle und Fristen unterscheiden sich je nach Gebäudeart, Energieträger und Anlagengröße. Als Richtwert gilt: Prüfungen und Optimierungen sind in regelmäßigen Abständen vorzunehmen und sollten in die laufende Bewirtschaftung eingeplant werden, statt erst bei einer Störung reaktiv zu erfolgen.
Was Verwalter jetzt vorbereiten sollten
Für Verwaltungen empfiehlt es sich, frühzeitig eine belastbare Bestandsaufnahme zu schaffen: Welche Heizungsanlage steht in welcher Liegenschaft, welchen Energieträger nutzt sie, wann wurde zuletzt geprüft und optimiert, und welche Nachweise liegen vor? Je sauberer diese Grundlage gepflegt ist, desto leichter lässt sich beurteilen, welche GEG-Pflicht wann auf eine konkrete Anlage zutrifft. Wichtig ist außerdem, anstehende Prüf- und Optimierungstermine systematisch zu erfassen, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Anlage und der Gefährdungsbeurteilung sowie den einschlägigen kommunalen Vorgaben.
Wie IMVERA dabei unterstützt
IMVERA hilft Hausverwaltungen, Heizungsanlagen und die dazugehörigen Prüf- und Optimierungspflichten je Liegenschaft strukturiert zu erfassen. Anstehende Fristen werden automatisch überwacht und rechtzeitig angezeigt, sodass Prüfungen nicht in Vergessenheit geraten. Prüfberichte und Nachweise lassen sich zentral und lückenlos dokumentieren – so behalten Verwalter über ihren gesamten Bestand hinweg den Überblick und können erforderliche Tätigkeiten jederzeit belegen.


